Empfänger

Landratsamt Tuttlingen

Ordnungsamt

Bahnhofstraße 100

78532 Tuttlingen

ordnungsamt@landkreis-tuttlingen.de

Absender

 

Personendaten
Waffen
Abschluss
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Anzeige des Überlassens einer Schusswaffe gemäß § 37a Waffengesetz (WaffG)

Ausfüllhinweis

Für dieses Anzeige sind Anlagen hochzuladen oder beizufügen. Diese Nachweise werden an der jeweiligen Stelle abgefragt.

 

Benötigt werden:

-Kopie der Waffenbesitzkarte der überlassenden Person

-Kopie der Waffenbesitzkarte der erwerbenden Person

1. Überlassende Person

2. Erwerbende Person

Hinweis

Diese Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Waffenüberlassung erfolgen!

Diese Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Waffenüberlassung erfolgen!

3. Überlassene Waffe/n

 

4. Ergänzungen / Bemerkungen

Hinweis

Für dieses Anzeige sind folgende Anlagen hochzuladen oder beizufügen:

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