Empfänger

Landratsamt Tuttlingen

Amt für Brand. und KatS

Bahnhofstraße 100

78532 Tuttlingen

kreisbrandmeister@landkreis-tutltingen.de

Absender

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Antrag Anmeldung für Lehrgänge auf Kreisebene

1. Antragstellende Person

2. Angaben Feuerwehr

Das Datum ist einzutragen im Format TT.MM.JJJJ

3. Bereits absolvierte Lehrgänge

Die Anmeldung zum jeweiligen Lehrgang ist nur möglich wenn die entsprechenden Lehrgangs-Voraussetzungen erfüllt werden.

 

4. Anmeldung Lehrgang / Lehrgänge

Gewünscht wird die Teilnahme an folgendem/n Lehrgang/Lehrgängen:

Lehrgangsvoraussetzungen:

Grundausbildung + Sprechfunk + Nachweis G26

Lehrgangsvoraussetzungen:

Grundausbildung + Sprechfunker + Nachweis G26.3 Untersuchung


Lehrgangsvoraussetzungen:

Truppmannausbildung Teil 2, Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Leistungsabzeichen (LAZ) mindestens Bronze

Lehrgangsvoraussetzungen:

Truppmannausbildung Teil 2, Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker, Leistungsabzeichen (LAZ) mindestens Bronze

HInweis: Für die Anmeldung für den Lehrgang Truppführer (F2) ist zwingend die Anlage A mit einzureichen. 

Sie können die Anlage A hier direkt mit ausfüllen.

Alternativ können Sie die Anlage A herunterladen, ausfüllen und in dem dafür vorgesehenen Feld wieder hochladen oder entsprechend beifügen. Setzen Sie den Haken dazu bei Truppführer (F2). Dann werden Ihnen die beiden Optionen angezeigt.

Für den Lehrgang zum Truppführer ist es notwendig, dass die Anlage A ausgefüllt beigefügt wird. Sie können hier die Anlage herunterladen, ausfüllen und in dem dafür vorgesehenen Feld wieder hochladen oder entsprechend beifügen.

Alternativ können sie die Anlage A hier direkt mit ausfüllen.

Anlage A

Voraussetzungen Truppführer (F2) 

Bestätigung

Nachweis der Lehrgangsvoraussetzungen

Hinweis Truppmannausbildung Teil 2 (F1-II)
Gem. Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung ist die abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 2 Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang Truppführer F2. Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst von mindestens 40 Zeitstunden pro Jahr. Zeiten im Einsatzdienst können insgesamt mit bis zu zehn Stunden pro Jahr angerechnet werden.
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz stellt ein Nachweisheft zur geordneten Dokumentation der erforderlichen Lehrgangsinhalte zur Verfügung. Das persönliche Nachweisheft ist auf Anforderung der Kreisbrandmeisterstelle vorzulegen.
Der Feuerwehrkommandant bestätigt mit diesem Dokument sachlich richtig das Erreichen der Sollstundenzahl sowie das Erreichen des Lernzieles.

Hinweis Atemschutzgeräteträger (AGT)
Ohne Atemschutzausbildung kann keine Anmeldung Truppführer F2 erfolgen. Ausnahme: Die notwendige Gesundheitsuntersuchung (Kopie G26-3 Bescheinigung oder ärztliches Attest) wurde vom Feuerwehrangehörigen nicht erfolgreich erbracht. Die Bescheinigung ist diesem Dokument beizufügen.

Hinweis Leistungsabzeichen  (LAZ) Bronze:
Das Leistungsabzeichen Bronze wird für die Zulassung zum Truppführerlehrgang F2 benötigt.



Lehrgangsvoraussetzungen:

Truppmann, Sprechfunk, gültige Führerscheinklasse C1-CE

Lehrgangsvoraussetzungen:

Truppmannausbildung Teil 2, Sprechfunker, gültiger Führerschein für örtliches LF

Lehrgangsvoraussetzungen:

Truppmannausbildung Teil 2, Sprechfunker, gültiger Führerschein für örtliches LF

Lehrgangsvoraussetzungen:

Absturzsicherung (ASS)

Lehrgangsvoraussetzungen:

Absturzsicherung (ASS)

Lehrgangsvoraussetzungen:

Truppmannausbildung Teil 1 (F1-I)

Lehrgangsvoraussetzungen:

Truppmannausbildung Teil 1 (F1-I)

Datum und Unterschrift Antragssteller

Datum und Unterschrift Kommandant

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