Die Bescheinigung nach Teil II dient dazu, der Fahrerlaubnisbehörde vor der Erteilung der Fahrerlaubnis Informationen darüber zu liefern, ob bei der antragstellenden Person Hinweise auf Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließen könnten und somit Bedenken gegen ihre Fähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung begründen. Im Falle solcher Anzeichen könnte dies eine weitergehende Untersuchung erforderlich machen, die vor der Erteilung der Fahrerlaubnis stattfindet (diese Entscheidung obliegt der Fahrerlaubnisbehörde, basierend auf den mitgeteilten Befunden und gegebenenfalls weiteren Informationen).
In der Regel ist dafür eine orientierende Untersuchung (ein sogenanntes „Screening“) der nachfolgend genannten Bereiche ausreichend; bei Unsicherheiten kann eine Konsultation mit weiteren Fachärztinnen oder Fachärzten in Betracht gezogen werden.