Empfänger

Landratsamt Tuttlingen

Ordnungsamt

Bahnhofstraße 100

78532 Tuttlingen

ordnungsamt@landkreis-tuttlingen.de

Absender

 

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Nachweis des Bedürfnisses

zum Antrag nach § 27 Absatz 3 Ziffer 2 Sprengstoffgesetz (SprengG) in Verbindung mit Ziffer 27.8.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV)

Absendender Schießsportverein / Absendende Behörde

Mitglied

nimmt regelmäßig und mit Erfolg an folgender / folgenden schießsportlichen Disziplin/en teil:

 

Für den Erwerb und zum Umgang mit Treibladungspulver, das ausschließlich für schießsportliche Zwecke verwendet werden soll, benötigt unser / das Mitglied eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.

 

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