Empfänger
Landratsamt Tuttlingen
Ordnungsamt
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
ordnungsamt@landkreis-tuttlingen.de
Absender
Absendender Schießsportverein / Absendende Behörde
Mitglied
nimmt regelmäßig und mit Erfolg an folgender / folgenden schießsportlichen Disziplin/en teil:
Für den Erwerb und zum Umgang mit Treibladungspulver, das ausschließlich für schießsportliche Zwecke verwendet werden soll, benötigt unser / das Mitglied eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.